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Ultraleichtfliegen für Rollstuhlfahrer

 

Jens Kluge ist begeisterter Luftsportler. Und das schon seit 1972! Für den Rollistuhlfahrer gibt es kaum ein schöneres Entspannen, als regelmäßig in die Luft zu kommen. 

Dass er das kann, ist gar keine Besonderheit. Früher als Segelflieger, heute auch als Ultraleichtpilot. Mit einem in wenigen Minuten, mit geringfügigem Aufwand umgebauten Ultraleichtflugzeug des Bremer Vereins für Luftfahrt hebt Jens Kluge seit drei Jahren als Hobbyflieger ab.

Dabei stand natürlich zunächst die Frage der Flugtauglichkeit trotzt Behinderung im Mittelpunkt. Wie bei Nichtbehinderten attestiert diese der Fliegerarzt. Im Falle von Jens Kluge ohne Probleme. Allerdings hängt die Tauglichkeit, ebenfalls wie bei Nichtbehinderten, von den individuellen Voraussetzungen ab: Einschränkungen wie beispielsweise Spastiken, Mehrfachbehinderungen oder die Medikamentenannahme werden geprüft.

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Gibt der Arzt das O.K., kann es in die Ausbildung gehen. In der Praxis ist das leichter als viele sich das vorstellen. Für das von Jens Kluge geflogene Flugzeug werden keine großen Umbaumaßnahmen benötigt, schon mit kleinen technischen Änderungen ist der Flieger für den Rollifahrer schnell abflugbereit.

Jens Kluge: „Die Pedale für das Seitenruder werden durch einen Hebel ersetzt, der mit der Hand bedient wird. Das war´s. In der Flugausbildung, die sich so gut wie gar nicht von der Ausbildung eines unbehinderten Piloten unterscheidet, überprüft der Fluglehrer, dass das System einwandfrei beherrscht wird. 

Und auch der finanzielle Aufwand für die Umbaumaßnahme hält sich in absolut kleinen Grenzen: Rund 500 Euro, mehr kostet es nicht, die C42 des Bremer Vereins für Luftfahrt umzurüsten. Kosten, die der Verein sehr gerne übernommen hat. Die meisten Headsets für Piloten sind teurer.

Das war es dann aber auch schon mit den Unterschieden in der Fliegerei zwischen behinderten und nichtbehinderten Fliegern. Der zu erlangende Pilotenschein unterscheidet sich nicht, er hat uneingeschränkte Gültigkeit. Dies beinhaltet auch das Mitnehmen von Gästen.

Dementsprechend betont Jens Kluge auch die Schrankenlosigkeit des Luftsports:

„Für behinderte Menschen ist es wichtig, in Bereichen des normalen Lebens unterwegs zu sein. Meine Erfahrung ist: Die UL-Fliegerei ist eine sportliche Variante, bei der die Behinderung nicht ins Gewicht fällt.“

Und ganz nebenbei handelt es sich bei der Ultraleichtfliegerei  auch noch um eine familienfreundliche Sportart, die das Mitnehmen von Familienmitgliedern oder Freunden erlaubt und einen sehr überschaubaren zeitlichen Aufwand mit sich bringt. Damit das so ist und bleibt, unterstützen sich die Mitglieder beim BVL gegenseitig, weiß Jens Kluge und lobt den Verein in höchsten Tönen:

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„Die Hilfe, die Unbefangenheit gegenüber Behinderten und die vorhandene Infrastruktur beim BVL haben mir den Start in dieses Hobby sehr leicht gemacht. Sicherlich können auch andere Menschen mit Handycap  von den optimalen Bedingungen hier profitieren. Ich und die Mitglieder des BVL würden sich über das Interesse weiterer Behinderter am Ultraleichtfliegen freuen!“
   

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