Ausbildungssystem
Das Ausbildungssystem des DBS und seine Landes- und Fachverbände sowie die DBS-Akademie ist modular aufgebaut und beginnt mit dem Grundlagenblock 10 für alle Lizenzen. Erst nach erfolgreicher Teilnahme oder Anerkennung dieses Blockes ist eine Teilnahme an den
Profilblöcken der jeweiligen Lizenzen möglich.
Basis für alle Lizenzstufen
- Block 10 – Grundlagen 90 LE
Rehabilitationssport:
- Übungsleiter/in B Rehabilitationssport – Innere Medizin (Block 40) 120 LE
- Übungsleiter/in B Rehabilitationssport – Sensorik (Block 50) 90 LE
- Übungsleiter/in B Rehabilitationssport – Neurologie (Block 60) 90 LE
- Übungsleiter/in B Rehabilitationssport – Geistige Behinderung (Block 70) 90 LE
- Übungsleiter/in B Rehabilitationssport – Psychiatrie (Block 80) 90 LE
Breitensport:
- Übungsleiter/in C – Breitensport – Behindertensport (Block 100) 30 LE
- Übungsleiter/in B – Breitensport – Behindertensport (Block 200) 60 LE
Präventionssport:
- Übungsleiter/in B – Präventionssport für Menschen mit Behinderung 90 LE
Leistungssport:
- Trainer/in C – Leistungssport – Behindertensport 30 LE
- Trainer/in B – Leistungssport – Behindertensport 60 LE
- Trainer/in A – Leistungssport – Behindertensport 90 LE
Sportorganisation:
- Vereinsmanager
Voraussetzungen:
Die Ausbildungen des DBS richten sich an alle interessierten und sportaktiven Vereinsmitglieder, die mindestens 18 Jahre alt sind und im Verein Sport für Menschen mit oder mit drohender Behinderung sowie mit chronischer Erkrankung anbieten möchten.
Ausbildungsumfang:
Die Ausbildungen in der ersten Lizenzstufe umfassen insgesamt mindestens 120 Lerneinheiten und in der zweiten Lizenzstufe insgesamt mindestens 180 Lerneinheiten. Eine Lerneinheit umfasst 45 Minuten. Einige Lerneinheiten der Ausbildung werden durch Heimstudium, Hospitationen und/oder Lernerfolgskontrollen abgedeckt. Die Ausbildung zu einer Lizenz muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.
Lizenzantrag:
Nach erfolgreichem Abschluss eines Ausbildungsganges, kann die entsprechende Lizenz auf Antrag eines Mitgliedsvereins bei dem zuständigen Landes- oder Fachverband beantragt werden. Für die Lizenzerteilung ist der Nachweis einer 16-stündigen oder einer 9-stündigen Erste-Hilfe-Grundausbildung notwendig, sofern diese nicht im Rahmen der Ausbildung integriert wurde. Diese darf nicht älter als 2 Jahre sein (Wichtig: Nicht 8 LE Erste-Hilfe-Training).
Lizenzverlängerung:
Mit dem Erwerb der Lizenz ist der Lernprozess der/des Übungsleiterin/Übungsleiters nicht abgeschlossen. Nach 4 Jahren ist eine Fortbildung von 15 Lerneinheiten zur Lizenzverlängerung nachzuweisen (Besonderheit: Übungsleiter/in B Rehabilitationssport Innere Medizin nach 2 Jahren). Erfolgt innerhalb des Gültigkeitszeitraumes keine ausreichende Fortbildung, verliert die Lizenz ihre Gültigkeit.
Es müssen hiervon mind. 10 Lerneinheiten in einem Behinderten Sportverband absolviert werden. Maximal werden 5 Lerneinheiten anderer Fachverbände (z.B. LSB, BTV, BFV) anerkannt.
Anerkennung von Fortbildungen:
Die im DBS-Lehrgangsplan veröffentlichten Fortbildungen der Landes- und Fachverbände werden bundesweit für die Lizenzverlängerung anerkannt. Bei Interesse an Fortbildungen von externen Anbietern (außerhalb der Strukturen des DBS) ist vorab mit dem zuständigen Landes- oder Fachverband abzustimmen, ob die Fortbildung zur Lizenzverlängerung anerkannt wird.