Reha

Wesentlicher Grundsatz: Reha vor Rente

In Deutschland ist Rehabilitation ein wichtiger Bestandteil des Gesundheits- und Sozialsystems. Sie wird von verschiedenen Trägern angeboten, wie zum Beispiel der gesetzlichen Rentenversicherung, den gesetzlichen Krankenkassen, der Bundesagentur für Arbeit und den Unfallversicherungsträgern. Die Rehabilitation kann ambulant, teilstationär oder stationär erfolgen und beinhaltet unter anderem medizinische Behandlungen, physiotherapeutische Übungen, berufliche Umschulungen und psychosoziale Betreuung.

Ein wesentlicher Grundsatz der Rehabilitation in Deutschland ist „Reha vor Rente“. Dies bedeutet, dass Maßnahmen zur Rehabilitation Vorrang vor der Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben. Das Gesetz sieht vor, dass Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht mehr in der Lage sind, ihrer Arbeit nachzugehen, zunächst Rehabilitationsleistungen erhalten sollen, um ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verbessern. Nur wenn diese Maßnahmen nicht erfolgreich sind, kommt eine Rente in Betracht.

Rehabilitation ist also ein umfassender Prozess, der individuell auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten ist und darauf abzielt, ihre Selbstständigkeit und Lebensqualität zu erhöhen. Es ist ein Weg, Menschen zu helfen, trotz gesundheitlicher Einschränkungen ein erfülltes Leben zu führen.


© LSB NRW / Andrea Bowinkelmann