Prävention sexualisierter Gewalt

Prävention sexualisierter Gewalt

Der Deutsche Behindertensportverband (DBS) e.V. und die Deutsche Behindertensportjugend (DBSJ) haben ein wichtiges Positionspapier erstellt. Es zielt auf die Bekämpfung sexualisierter Gewalt im Sport ab. Der Hauptvorstand hat dies am 1. September 2012 in London beschlossen.

Das Papier umfasst Präventions- und Schutzmaßnahmen. Diese gelten für Personen mit und ohne Behinderung. Die Maßnahmen sollen in Kooperation mit Landes- und Fachverbänden realisiert werden.

Der DBS setzt sich für eine gewalt- und diskriminierungsfreie Umgebung ein. Dies gilt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Behinderung oder chronischer Erkrankung. Eine Kultur der Achtsamkeit und des verantwortlichen Handelns ist essentiell. Sie soll Betroffene unterstützen, potenzielle Täter abschrecken und Schutz bieten.

Die Deutsche Sportjugend und der Deutsche Olympische Sportbund haben mit dem DBS zusammengearbeitet. Sie entwickelten zwei Broschüren zur Prävention und Intervention. Diese sind online unter www.dsj.de verfügbar. Der DBS und die DBSJ engagieren sich weiterhin in Foren und Workshops. Sie fördern die Prävention sexualisierter Gewalt.

Auszug aus dem Positionspapier des DBS

Der DBS strebt in seinen Verbands- und Vereinsstrukturen die Schaffung eines geschützten Raumes an, in dem Menschen mit Behinderung durch Bewegung, Spiel und Sport ihre persönlichen und sozialen Kompetenzen fördern können und der Schutz der (sexuellen) Integrität von allen gewahrt wird.

Der DBS toleriert im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit oder mit drohender Behinderung sowie chronischer Erkrankung keine Gewalt und Diskriminierung in jeder Form von Seiten der Trainer(innen), Übungsleiter(innen), Vereinsverantwortlichen oder anderer Personen im Umfeld der Verbände und Vereine. Dies schließt die Gewalt unter Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ausdrücklich mit ein.

Der DBS wird Maßnahmen zur Vermeidung und Aufklärung von Vorfällen entwickeln, unter anderem auch der Ausbau von Angeboten zur Stärkung der Selbstbehauptungskompetenzen und Persönlichkeitsentwicklung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung sowie insbesondere Menschen mit geistiger Behinderung.

Aus dem Positionspapier zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Deutschen Behindertensportverband e.V.

Das Wording

Sexualisierte Gewalt umfasst Handlungen, die Macht mittels Sexualität ausüben.

Die enge Definition bezieht sich auf sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung. Diese sind im Strafgesetzbuch (§177 StGB) als erzwungene sexuelle Handlungen festgelegt.

Zur weiten Definition gehören unter anderem:

  • Sexistische Witze
  • Beschimpfungen und Bedrohungen in Schulen, am Arbeitsplatz, auf Straßen, in Wohnheimen etc.
  • Voyeuristische und exhibitionistische Handlungen
  • Das Zeigen pornografischer Bilder und Videos
  • Zwangsprostitution
  • Unerwünschte Berührungen intimer Körperstellen

Der Begriff sexualisierte Gewalt adressiert hier den gesamten Themenkomplex. Dies gilt, wenn nicht speziell sexueller Missbrauch gemeint ist.

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„Kein Raum für sexualisierte Übergriffe!“

Positionspapier zur Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt im Deutschen Behindertensportverband e.V.

Unsere Unterstützung ist sicher

Der Behinderten Sportverband Bremen e.V. bekräftigt nachdrücklich die Aussagen des Positionspapiers des DBS. Der gesamte Vorstand steht geschlossen hinter dem Leitsatz: „Kein Raum für sexualisierte Übergriffe!“ Dieser Grundsatz findet uneingeschränkt auch im Behinderten- und Inklusionssport in Bremen Anwendung.

Weiteres Informationsmaterial

Safe Sport – Einbindung der Eltern in die Präventionsarbeit zum Schutz vor Gewalt

Zukunftsplan Safe Sport

Gesamtstrategie von dsj, DOSB und ihren Mitgliedsorganisationen zum Thema SafeSport.

Handlungsleitfaden Safe Sport zum Umgang mit dem erweiterten Führungszeugnis im Sport

Leitlinien Safe Sport zur Aufarbeitung sexualisierter Belästigung und Gewalt in Sportverbänden und Sportvereinen

Safe Sport – Ein Handlungsleitfaden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzverletzungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport

Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – Orientierungshilfe für rechtliche Fragen