Die Vergütungssätze der Primärkassen für die Durchführung des Rehabilitationssports im Lande Bremen – Stand 01.01.2025
- Rehabilitationssport
Betrag 6,50 Euro (Pos.-Nr. 604503) - Rehabilitationssport im Wasser
Betrag 7,80 Euro (Pos.-Nr. 604509) - Rehabilitationssport in spezifischen Übungsgruppen für Schwerstbehinderte
Betrag 13,50 Euro (Pos.-Nr. 604507) - Rehabilitationssport in spezifischen Übungsgruppen für Kinder bis zum 14. Lebensjahr
Betrag 9,50 Euro (Pos.-Nr. 604511) - Rehabilitationssport in spezifischen Übungsgruppen für schwerstbehinderte Kinder bis zum 14. Lebensjahr
Betrag 13,50 Euro (Pos.-Nr. 604513)
Für spezifische Übungsgruppen, insbesondere für Schwerstbehinderte, wird ein noch höherer Satz von 13,06 Euro pro Teilnehmer und Einheit berechnet. Dieser Betrag berücksichtigt die zusätzlichen Herausforderungen und den erhöhten Betreuungsaufwand, der für diese Gruppen erforderlich ist. Kinder bis zum 14. Lebensjahr erhalten eine angepasste Vergütung von 9,26 Euro, was die Wichtigkeit der frühzeitigen und angepassten Förderung in der Rehabilitation unterstreicht. Für schwerstbehinderte Kinder in der gleichen Altersgruppe gilt ebenfalls der Satz von 13,06 Euro, was die besonderen Bedürfnisse und den spezialisierten Ansatz in der Betreuung dieser jungen Teilnehmer anerkennt.
Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung
Diese Vergütungssätze sind das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung zwischen der Notwendigkeit, qualitativ hochwertige Rehabilitationsdienste bereitzustellen, und der finanziellen Tragfähigkeit sowohl für die Leistungserbringer als auch für die Versicherungsträger. Sie sollen sicherstellen, dass die Fachübungsleiter angemessen entlohnt werden und dass die Teilnehmer Zugang zu effektiven und unterstützenden Rehabilitationsmaßnahmen haben. Die Festlegung dieser Sätze ist ein dynamischer Prozess, der regelmäßig überprüft wird, um auf Veränderungen in den Kostenstrukturen und den Bedürfnissen der Teilnehmer reagieren zu können.
Insgesamt tragen diese Vergütungssätze dazu bei, ein Netzwerk von qualifizierten Anbietern aufzubauen und zu erhalten, die in der Lage sind, ein breites Spektrum an Rehabilitationsdiensten anzubieten. Dies ist entscheidend, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger in Bremen zu fördern und zu unterstützen. Es ist ein Zeichen des Engagements der Gemeinschaft und der Regierung, in die Gesundheit und die Zukunft ihrer Bürger zu investieren.
Die Vergütungssätze gelten je Übungsveranstaltung und teilnehmenden, anspruchsberechtigten Versicherten.
Foto: © LSB NRW / Andrea Bowinkelmann